GEG Gebäudeenergiegesetz - Wann?

Quelle: https://www.soleno-haus.de/gebaeudeenergiegesetz-geg-wann/

Das Energieeinsparrecht für Gebäude soll geändert werden, indem die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengeführt werden.

Wer heute also plant und baut sollte dies alles berücksichtigen und die neuen Regeln in der Sicht haben. Fachleute, Bauherren, Investoren und Verwalter müssen die kommenden Anforderungen rechtzeitig kennen und erfüllen.

Im Frühjahr 2017 scheiterte ein erster Versuch. Im Herbst 2018 wurde ein neuer Entwurf der federführenden Bundesministerien (BMWi und BMI) für ein „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“ bekannt, der in die Ressortabstimmung zwischen den Ministerien gegeben wurde, jedoch nicht offiziell veröffentlicht wurde.

Quelle: http://www.oekozentrum-nrw.de

 

Wer sich beim Bau eines Hauses mit den Mindeststandards der EnEV zufrieden gibt, läuft Gefahr, dass das neue Heim bereits kurz nach Fertigstellung bautechnisch veraltet ist. Es empfiehlt sich, schon jetzt nach möglichst hohen Effizienzstandards zu bauen. Die Mehrkosten eines energetisch höherwertigen Neubaus sind oft gar nicht so hoch und rentieren sich, insbesondere bei steigenden Energiepreisen. Zudem können Fördermittel beantragt werden!

 

Das Energiesparhaus bezeichnet den Standard bei Neubauten, wie er in der Energieeinsparverordnung (EnEV) seit dem Jahr 2002 vorgeschrieben ist. Unter dem Begriff Energiesparhaus werden alle Gebäude zusammengefasst, die einen niedrigeren Energieverbrauch haben als den in der EnEV festgelegten. Das umfasst viele interessante Haustypen: KfW-Effizienzhäuser, das Passivhaus, das Nullenergiehaus oder Plusenergiehaus.

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